Euthanasie

Der Begriff "Euthanasie" ist bereits in der griechischen Antike zu finden. Er bezeichnete damals einen "guten", schmerzlosen, schnellen Tod, der ohne Einwirken z.B. eines Arztes oder anderer Personen eintritt.
Im Nationalsozialismus verstand man darunter die Vernichtung von Behinderten, die - wie auf der folgenden Darstellung - als unnütze Kostenverursacher gesehen wurden.


mit solchen Bildern wurde die Vernichtung
"unwerten Lebens" propagandistisch vorbereitet

Mit seinem "Euthanasiebefehl" vom Oktober 1939 ermächtigte Adolf Hitler die Tötung so genannten "lebensunwerten Lebens". Damit begann die erste systematische Vernichtung von Menschen im Dritten Reich. Verschleiert wurde die Aktion durch den von Hitler in seinem Ermächtigungsschreiben verwendeten Begriff "Gnadentod". Als "lebensunwert" galten nach seiner Definition vor allem missgebildete Kinder und an Geistes- und Erbkrankheiten oder Syphilis leidende Erwachsene, besonders wenn sie entsprechend der nationalsozialistischen Rassenkunde einer "minderwertigen Rasse" angehörten.
Hitler radikalisierte damit einen Standpunkt, der in Menschen, die für Staat und Wirtschaft nicht nützlich sind, nur noch eine Belastung sieht. Man setzte dies mit lebensunwertem Leben gleich und organisierte dessen systematische Vernichtung.
Mit der Durchführung der Tötungsmaßnahmen war die "Kanzlei des Führers der NSDAP" unter Philipp Bouhler und Hitlers Leibarzt Karl Brandt beauftragt. Um die Opfer zu erfassen und auszuwählen, wurde die Tarnorganisation "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" gegründet. Den Transport der „Selektierten" zu den Tötungszentren übernahm das SS-Unternehmen "Gemeinnützige Krankentransport GmbH". Im Schloss Grafeneck in Württemberg nahm gegen Ende 1939 die erste Tötungsstätte ihren Betrieb auf. Weitere Euthanasieanstalten wurden in Hadamar, Brandenburg an der Havel, Bernburg, Schloss Hartheim und Sonnenstein errichtet.
Betitelt wurde das Unternehmen als "Aktion T 4", benannt nach der Ende 1939 für den Massenmord eingerichteten Organisationszentrale (Zentrale der Reichskanzlei) in der Berliner Tiergartenstraße 4.
Bis 1941 fielen der "Aktion T 4" mindestens 120.000 Menschen durch Vergasung, Erschießung und tödliche Injektionen zum Opfer. Den Hinterbliebenen teilten eigens für diesen Zweck in den Tötungsanstalten eingerichtete Standesämter den angeblich unerwarteten Tod ihrer Angehörigen mit.
Trotz strenger Geheimhaltung zwangen Gerüchte in der Bevölkerung. Seit Sommer 1940 hatten kirchliche Kreise vergeblich versucht, auf das Regime einzuwirken, die Aktionen einzuschränken. In der Folge gab es Proteste von kirchlicher Seite (am bekanntesten: Bischof Clemens August Galen am 3. August 1941 in Münster in seiner "Euthanasiepredigt") was Hitler am 24.8.1941 zur formalen Einstellung der "Aktion T 4" veranlasste. Dennoch gingen die Morde im Geheimen noch bis kurz vor Kriegsende weiter, zwischen 1941 und 1945 wurden etwa 30.000 behinderte Menschen ermordet. Unter dem Codenamen "14 f 13" (Aktenzeichen des Inspekteurs der KZ) wurden zudem ab 1941 auch in Konzentrationslagern in gesonderten Abteilungen als "lebensunwert" eingestufte Häftlinge getötet.
Das Personal der "Aktion T 4" wechselte zum großen Teil als Spezialisten für Massentötungen in die Vernichtungslager in Osteuropa. Den Zusammenhang zwischen Euthanasie und Krieg um "Lebensraum" verdeutlicht Hitlers symbolische Rückdatierung des Euthanasiebefehls auf den 1. September 1939, den Tag des Angriffs auf Polen.
Zu Opferzahlen: Im Ärzte-Prozess von Nürnberg (1947) ging die Anklage von 275.000 Getöteten aus (inklusive umgebrachter psychisch Kranker während des Luftkriegs zum Freimachen von Betten und der Ermordung von Behinderten in den besetzten Ostgebieten).


In Österreich diente das Schloss Hartheim
bei Eferding als Vernichtungslager für Behinderte.