Der Begriff "Euthanasie" ist bereits in der griechischen Antike zu
finden. Er bezeichnete damals einen "guten", schmerzlosen, schnellen
Tod, der ohne Einwirken z.B. eines Arztes oder anderer Personen eintritt.
Im
Nationalsozialismus verstand man darunter die Vernichtung von Behinderten, die - wie auf der folgenden Darstellung -
als unnütze Kostenverursacher gesehen wurden.
mit
solchen Bildern wurde die Vernichtung
"unwerten Lebens" propagandistisch
vorbereitet
Mit seinem "Euthanasiebefehl" vom Oktober 1939 ermächtigte Adolf Hitler die
Tötung so genannten "lebensunwerten Lebens". Damit begann die erste
systematische Vernichtung von Menschen im Dritten Reich. Verschleiert wurde
die Aktion durch den von Hitler in seinem Ermächtigungsschreiben verwendeten
Begriff "Gnadentod". Als "lebensunwert" galten nach seiner
Definition vor allem missgebildete Kinder und an Geistes- und Erbkrankheiten
oder Syphilis leidende Erwachsene, besonders wenn sie entsprechend der nationalsozialistischen
Rassenkunde einer "minderwertigen Rasse" angehörten.
Hitler radikalisierte
damit einen Standpunkt, der in Menschen, die für Staat und Wirtschaft nicht
nützlich sind, nur noch eine Belastung sieht. Man setzte dies mit lebensunwertem
Leben gleich und organisierte dessen systematische Vernichtung.
Mit der Durchführung
der Tötungsmaßnahmen war die "Kanzlei des Führers der NSDAP" unter
Philipp Bouhler und Hitlers Leibarzt Karl Brandt beauftragt. Um die Opfer zu
erfassen und auszuwählen, wurde die Tarnorganisation "Reichsarbeitsgemeinschaft
Heil- und Pflegeanstalten" gegründet. Den Transport der „Selektierten"
zu den Tötungszentren übernahm das SS-Unternehmen "Gemeinnützige Krankentransport
GmbH". Im Schloss Grafeneck in Württemberg nahm gegen Ende 1939 die erste
Tötungsstätte ihren Betrieb auf. Weitere Euthanasieanstalten wurden in Hadamar,
Brandenburg an der Havel, Bernburg, Schloss Hartheim und Sonnenstein errichtet.
Betitelt wurde das Unternehmen als "Aktion T 4", benannt nach der Ende
1939 für den Massenmord eingerichteten Organisationszentrale (Zentrale der Reichskanzlei)
in der Berliner Tiergartenstraße 4.
Bis 1941 fielen der "Aktion T 4"
mindestens 120.000 Menschen durch Vergasung, Erschießung und tödliche Injektionen
zum Opfer. Den Hinterbliebenen teilten eigens für diesen Zweck in den Tötungsanstalten
eingerichtete Standesämter den angeblich unerwarteten Tod ihrer Angehörigen
mit.
Trotz strenger Geheimhaltung zwangen Gerüchte in der Bevölkerung. Seit Sommer 1940 hatten kirchliche Kreise vergeblich versucht, auf das Regime einzuwirken, die Aktionen einzuschränken. In der Folge gab es Proteste von kirchlicher Seite (am bekanntesten: Bischof Clemens August Galen am 3. August 1941 in Münster in seiner "Euthanasiepredigt") was Hitler am 24.8.1941 zur formalen Einstellung der
"Aktion T 4" veranlasste. Dennoch gingen die Morde im Geheimen noch bis kurz vor
Kriegsende weiter, zwischen 1941 und 1945 wurden etwa 30.000 behinderte Menschen
ermordet. Unter dem Codenamen "14 f 13"
(Aktenzeichen des Inspekteurs der KZ) wurden zudem ab 1941 auch in Konzentrationslagern
in gesonderten Abteilungen als "lebensunwert" eingestufte Häftlinge
getötet.
Das Personal der "Aktion T 4" wechselte zum großen Teil als
Spezialisten für Massentötungen in die Vernichtungslager in Osteuropa. Den Zusammenhang
zwischen Euthanasie und Krieg um "Lebensraum" verdeutlicht Hitlers symbolische
Rückdatierung des Euthanasiebefehls auf den 1. September 1939, den Tag des Angriffs
auf Polen.
Zu Opferzahlen: Im Ärzte-Prozess von Nürnberg (1947) ging die
Anklage von 275.000 Getöteten aus (inklusive umgebrachter psychisch Kranker
während des Luftkriegs zum Freimachen von Betten und der Ermordung von Behinderten
in den besetzten Ostgebieten).
In
Österreich diente das Schloss Hartheim
bei Eferding als Vernichtungslager für
Behinderte.